Grundlage des Betreuungsverhältnisses ist das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Es steckt die inhaltlichen Eckpunkte, gewährt finanzielle Zuschüsse und legt die Höhe der Elternbeiträge fest. Weitere wirtschaftliche Hilfen für Geringverdiener können im Einzelfall beim Kreisjugendamt des Landkreises München durch die Eltern beantragt werden.
Seit dem 01.01.2020 können Sorgeberechtigten genau wie in der Krippe und im Kindergarten einen Zuschuss i.H.v. 100,- € pro Monat im Zentrum Bayern für Familie und Soziales beantragen.
Weitere wirtschaftliche Hilfen können im Einzelfall beim Kreisjugendamt des Landkreises München durch die Eltern beantragt werden.
7 bis 8 Stunden / täglich 447,27 Euro
8 bis 9 Stunden / täglich 503,18 Euro
Die nächsten Schritte
Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Ihres Kindes durch mich in Unterhaching überzeugen konnten, freue ich mich Sie bei einem persönlichen Termin in meiner Kindertagespflege kennen zu lernen. Hier gibt es dann viel Zeit für die speziellen Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Ihres Kindes. Sie können sich vor Ort ein Bild von meiner Kindertagespflege machen. Schön wäre es, wenn auch Ihr Kind beim ersten Besuch dabei ist. Wenn es Ihnen bei mir gefällt, erkläre ich Ihnen gerne die weiteren Schritte.
Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten beantragen
Urlaub und Schließzeiten
Es können kurzfristig noch Termine dazukommen. An diesen Tagen steht die Ersatzbetreuung zur Verfügung.
Im Falle von Krankheit steht die Ersatzbetreuung zur Verfügung. Für die Ersatzbetreuung fallen keine zusätzlichen Kosten an.